Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden (gleich, ob Unternehmer oder Verbraucher) gemäß § 312i BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB informieren:
1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
3. darüber, wie er mit den nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.
Diese einzelnen Voraussetzungen, das Vertragsverhältnis mit uns betreffend, dürfen wir Ihnen erläutern wie folgt:
Zu 1.
Die vom Anbieter im Internet angebotenen Gegenstände stellen ein Verkaufsangebot dar.
Vor dem erstmaligen Bieten müssen Sie sich unter "anmelden" einmalig registrieren. Hierbei werden auch Benutzername und Passwort festgelegt. Dabei ist für Sie durch eine Kennzeichnung der Pflichtangaben ersichtlich, welche Informationen unbedingt notwendig sind; die restlichen Angaben sind freiwillig.
Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) ist der Anbieter verpflichtet, den Bieter/Erwerber bzw. den an einem Erwerb Interessierten (also schon bereits in der Anbahnungsphase) sowie ggf. einen für diese auftretenden Vertreter und den "wirtschaftlich Berechtigten" i.S.v. § 3 GwG zum Zwecke der Auftragsdurchführung zu identifizieren sowie die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der vorbezeichnete Bieter/Erwerber bzw. zum Erwerb Interessierte, bzw. dessen Vertreter ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes. Der Anbieter ist berechtigt, sich hiervon eine Kopie oder sonstige Vervielfältigung auf einem Medienträger (Scan, Bilddatei u.a.) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu fertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern.
Wenn Sie für ein Objekt ein Gebot abgeben möchten, können Sie unter "Bitte geben Sie Ihr Maximalgebot ein:" den Betrag eintragen, welchen Sie höchstens für das Objekt ausgeben möchten. Dieser Betrag wird nur bis zu der Höhe ausgeschöpft, welche notwendig ist, um alle anderen Gebote zu überbieten. Welcher Betrag dies aktuell ist, finden Sie unter "Meine Gebote & Objekte" -> "Meine Gebote".
Nach Betätigen von "Bieten" (hiermit geben Sie noch kein Gebot ab) werden Ihnen Daten zum Objekt, Ihr Benutzername und die Anschrift, an welche Sie im Fall des Erwerbs eine Rechnung erhalten, Informationen zum Verkäufer und zu den Versand- und Zahlungsmöglichkeiten, sowie Links auf die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", "Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen", "Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr", und die "Widerrufsbelehrung" mit der Möglichkeit zum Download und zur Speicherung präsentiert. Diese Bestimmungen können Sie jederzeit auch unter "bedingungen" bei www.fine-art-auctions.de (teilweise unpersonalisiert) bzw. im jeweiligen Anbieterprofil (personalisiert) einsehen und zum Speichern herunterladen
Wenn alle Angaben korrekt sind und Sie den oben genannten Bedingungen zustimmen, drücken Sie bitte "Gebot bestätigen". Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Betätigung des Buttons "Gebot bestätigen" für den Fall, dass Sie der Höchstbietende sind und es auch bleiben, weil Sie nicht überboten wurden, eine zahlungspflichtige Bestellung abgeben und über das Kunstwerk ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt. Sollten Sie in diesem Moment der Höchstbietende sein, erhalten Sie die Meldung "Ihr Gebot über: [Betrag] EUR auf: [Objekt] wurde erfolgreich verarbeitet.", anderenfalls bekommen Sie die Information, dass dieses Gebot nicht ausreicht, um Höchstbietender zu werden und Sie können Ihr Gebot erhöhen. Sollten Sie später überboten werden, wird eine automatisierte E-Mail-Benachrichtigung verschickt; informieren Sie sich aber unbedingt auch immer unter "Meine Gebote", da der Empfang und die Laufzeit von E-Mails nicht sichergestellt werden kann. Ein Vertragsschluss kommt – unter der Voraussetzung, dass Sie Höchstbietender sind – nur durch das Drücken von "Gebot bestätigen" zustande. Jede andere Aktion im Browser, beispielsweise das Anklicken des Links "Zurück zum Objekt", bricht den Gebotsvorgang ab.
Falls Sie beim Auktionsende der Höchstbietende sind, kommt der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande. Sie erhalten daraufhin eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung zu bezahlen. Nach Bezahlung wird Ihnen das Objekt versichert zugesandt.
Sollten Sie das Objekt abholen wollen, können Sie uns dies umgehend nach Ihrem Erwerb mitteilen. Sie haben dann die Wahl, das Objekt nach Voranmeldung in München, Hamburg oder Berlin abzuholen.
zu 2:
Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gebotsdaten zu kopieren und für Ihre Unterlagen auszudrucken. Den aktuellen Stand Ihrer Gebote finden Sie während der Laufzeit der Auktion unter "Meine Gebote & Objekte" -> "Meine Gebote". Informationen zu den von Ihnen ersteigerten Objekten können Sie jederzeit unter "Meine Gebote & Objekte" -> "Gewonnene Auktionen" einsehen.
zu 3:
Wenn Sie Ihre angezeigten Daten (Benutzername, Rechnungsanschrift, d.h. Ihre Stammdaten) ändern möchten, finden Sie vor der Gebotsbestätigung auch einen Link: "Meine Stammdaten" der ein neues Fenster öffnet, in welchem Sie Ihre Daten ändern können. Nach Schließen dieses Fensters können Sie den Gebotsvorgang fortsetzen. Jederzeit finden Sie diesen Link in der rechten Spalte.
zu 4:
Die zur Verfügung stehenden Sprachen zum Vertragsabschluss sind: deutsch und englisch.
zu 5:
Der Anbieter hat sich selbst keinem Kodex unterworfen. Er ist jedoch Mitglied im Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. (BDK), www.kunstversteigerer.de, der sich einem jeweiligen Kodex unterworfen hat, zu dem sich auch seine Mitglieder verpflichtet haben.
Darüber hinaus bestehen besondere Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern nach § 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4, 5, 11, 12 EGBGB, denen wir durch die nachfolgenden Erläuterungen nachkommen:
1. Angebotene Ware / Zustandekommen des Vertrages
Die angebotenen Kunstgegenstände sind gebraucht und befinden sich in einem ihrem Alter und ihrer Vorgeschichte entsprechenden Zustand. Eventuelle Mängel wurden im Preis berücksichtigt.
Die vom Anbieter im Internet oder auf andere Weise angebotenen Gegenstände stellen Verkaufsangebote dar. Der Bieter gibt ein bindendes Gebot ab. Das Gebot erlischt mit Abgabe eines wirksamen höheren Angebots eines weiteren Bieters oder des Bieters selbst. Das zum Zeitpunkt des Auktionsendes höchste Bieterangebot ist für den Abschluss des Kaufvertrages maßgebend. Die Angaben zu den vom Anbieter angebotenen Gegenständen sind unverbindlich. Der Auktionsablauf, der Bestellvorgang und der Abschluss des Vertrages bei einem online-Kauf in Form der Internet-Auktion (e-commerce) sind oben näher beschrieben.
2. Preise sowie Liefer- und Versandkosten
Die angegebenen Preise enthalten, soweit geschuldet, die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.
Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt der Käufer. Diese sind unterschiedlich und richten sich nach Art der Versendung, Ort der Versendung, Größe und Gewicht des Kunstwerkes. Die jeweiligen Kosten werden dem Käufer jeweils vor Abschluss des Kaufvertrages direkt beim Objekt, auf das er ein Gebot abgibt, angezeigt.
Durch den Versand können weitere Entgelte, insbesondere Nachnahmekosten oder Zollgebühren entstehen, die direkt durch die Transportfirma erhoben und beim Empfänger bei Aushändigung des Versandguts eingezogen werden. Solche Entgelte sind nicht in den Versandkosten des Anbieters enthalten und vom Käufer ggf. zusätzlich zu entrichten, soweit sie nicht unter die Kosten fallen, die vom Anbieter gem. § 270a BGB zwingend zu tragen sind.
3. Mindestlaufzeit
Eine Mindestlaufzeit des Vertrages besteht nicht. Die Gebotsbindungsfrist ist durch die Dauer der Internet-Auktion und das jeweilige Höchstgebot bestimmt.
Wir weisen darauf hin, dass weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften unberührt bleiben und wir diese durch die entsprechenden Dokumente, etwa die "Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen" oder die "Widerrufsbelehrung", erfüllen.